Durchführungsbestimmungen zum digitalen Spielbericht (DSS)

- 03.04.2026
- Von: BBV Geschäftsstelle
Der BBV erinnert alle Mitgliedsvereine an die geltenden Durchführungsbestimmungen zum digitalen Spielbericht (DSS), die bereits in den amtlichen Mitteilungen veröffentlicht wurden und seit der Saison 2025/2026 Anwendung finden.
Für den weiteren Verlauf der laufenden Saison ist es zwingend erforderlich, dass alle Vereine und Mannschaften die Vorgaben bei der Nutzung des DSS konsequent einhalten. Die Bestimmungen dienen einer einheitlichen und reibungslosen Durchführung des Spielbetriebs.
Alle Details sowie die vollständigen Regelungen sind den beigefügten Dokumenten zu entnehmen:
Anschreiben des Ressortleiters Sport
Durchführungsbestimmungen zum digitalen Spielbericht (gültig ab 2025/2026)
Bei Fragen oder im Austausch mit dem DBB zum DSS ist das BBV-Ligabüro stets in Kopie zu setzen.












