Lastschriftverfahren

- 21.12.2025
- Von: BBV Geschäftsstelle
Die jährlichen Gebühren an den BBV können von den Vereinen nun im Lastschriftverfahren beglichen werden.
Zuletzt wurde die Finanzverwaltung des Verbands auf ein neues Buchhaltungsprogramm umgestellt, mit dem nun digital gearbeitet wird.
Ein Formblatt mit der Einzugsermächtigung und einem SEPA-Lastschriftmandat findet Ihr hier.
Zur Erläuterung der Abläufe und zu Eurer Einschätzung hängen wir ebenfalls ein Informationsblatt der Verbraucherzentrale „Bezahlen im SEPA-Lastschriftverfahren“ hier an.
Über alle Einzüge nach Erteilung des Mandats werdet Ihr per Anschreiben informiert. Der anstehende Einzug wird darin zwei Wochen vorher angekündigt, so dass Ihr auf alles rechtzeitig reagieren könnt.
Bitte nutzt das Einzugsverfahren, da es Euch und uns viel Arbeit erspart!
gez. Franz Ostermayer,
Ressortleiter Finanzen














