Kinderschutz im Basketball
Schulungsreihe und neues digitales Führungszeugnis

- 02.11.2026
- Von: BBV Geschäftsstelle
Kinderschutz ist eine gemeinsame Verantwortung im Sport. Für Vereine und Verbände gibt es aktuell zwei wichtige Informationen: Das erweiterte Führungszeugnis kann seit Oktober 2026 auch digital ausgestellt werden. Gleichzeitig startet im November eine neue Schulungsreihe der Basketball Wissenswelt zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten im Sport.
Neue Schulungsreihe: Kinder- und Jugendschutz im Sport
Wie Schutzkonzepte im Verein konkret entwickelt und umgesetzt werden können, zeigt eine neue zehnteilige Schulungsreihe der Basketball Wissenswelt in Kooperation mit Plan International.
Die Reihe startet am 2. November 2026 und führt Schritt für Schritt durch zentrale Bereiche des Kinder- und Jugendschutzes. Die einzelnen Einheiten dauern jeweils 60 bis 90 Minuten und bestehen aus einem fachlichen Input mit anschließender Fragerunde.
Den Auftakt bildet am Montag, 2. November, um 13 Uhr das Thema „Grundlagen der Schutzkonzeptentwicklung“. Dabei geht es unter anderem darum, dass Kinderschutz weit über den Schutz vor sexualisierter Gewalt hinausgeht. Auch körperliche und psychische Gewalt, Vernachlässigung, Mobbing und alltägliche Grenzverletzungen im Trainings- und Spielbetrieb gehören dazu.
In den folgenden Terminen stehen unter anderem diese Themen auf dem Programm:
Die Teilnahme an den einzelnen Schulungen ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Zum Übersichtspdf der Schulungsreihe
Erweitertes Führungszeugnis jetzt auch digital
Seit dem 1. Oktober 2026 kann das erweiterte Führungszeugnis nicht nur digital beantragt, sondern auch als digitales PDF ausgestellt werden. Für Sportvereine kann das den bisherigen Prozess deutlich vereinfachen und beschleunigen. Das digitale Zeugnis wird im Bürgerpostfach des BundID-Kontos bereitgestellt und liegt im Regelfall innerhalb weniger Stunden vor.
Für Vereine und Ehrenamtliche bleiben dabei wichtige Regelungen bestehen: Ein erweitertes Führungszeugnis kann von Personen verlangt werden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben. Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung fällt keine Gebühr an, wenn der Verein die entsprechenden Voraussetzungen bestätigt.
Auch beim digitalen Führungszeugnis gilt: Vereine dürfen das Dokument nicht aufbewahren oder kopieren. Die Einsichtnahme erfolgt persönlich. Dokumentiert werden dürfen lediglich der Umstand und das Datum der Einsichtnahme, das Ausstellungsdatum sowie das Ergebnis, ob eine einschlägige Verurteilung vorliegt.
Das digitale Führungszeugnis trägt ein qualifiziertes elektronisches Siegel und einen QR-Code. Die Echtheit kann über die App „ZeSI mobile“ überprüft werden.
Wichtig: Das erweiterte Führungszeugnis ist nur ein Baustein des Kinderschutzes. Ein umfassendes Schutzkonzept umfasst darüber hinaus unter anderem klare Verhaltensregeln, Ansprechpersonen, Qualifizierung, Beschwerdemöglichkeiten und Interventionspläne.
Mehr Informationen zum digitalen erweiterten Führungszeugnis beim DOSB













